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Fachfortbildung aktuell


11. September - Dresden
Naturheilkundliche
Kinderheilkunde

18. September - Chemnitz
Zentrale Fachfortbildung
Praxisorientierte Akupunktur
- Ausbildungsstart

HP-Studium - Info
Chemnitz - Hohe Straße 29
Tel. 03 71 / 3 89 91 15


Dresden - Enderstraße 59
Info:  09. September, 19 Uhr
Tel. 03 51 / 2 50 93 67


Hannover - Hohenzollernstraße 48/49
Info: 17. September, 10 Uhr
Tel. 05 11 / 70 03 35 83


Leipzig - Friedrich-List-Platz 1
Tel. 03 41 / 9 94 03 48



Zertifizierte Qualität
Geprüfte Qualität
Kostenübernahme durch die Agentur
für Arbeit möglich

Seminarstudium HP


- Kursziel
erfolgreiches Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt
fundiertes Grundlagenwissen in Theorie und Praxis für Berufstätigkeit und Praxisgründung

- Inhalt
medizinische und naturheilkundliche Grundausbildung in Theorie und Praxis gemäß des Lehrplans und den Ausbildungskriterien des Berufsverbandes Deutsche Naturheilkunde e.V.

- Ausbildungskriterien und Inhalte des Lehrplans
Im Studium sind neben den theoretischen Grundlagen alle wichtigen klinischen und naturheilkundlichen Untersuchungsmethoden/Therapien enthalten.
Die Studienteilnehmer lernen intensiv in kleinen Gruppen praktische und theoretische Lehrinhalte.
Inbegriffen sind: Lerntypfeststellung, Lerngruppen, Lerntraining, Lernkontrolle, Differentialdiagnostischer Arbeitskreis, Repetitorien und Praktika.

- Form
rollierendes System, intensive und ausführliche Seminare an Samstagen (1x monatl.) und Sonntagen (1x monatl.) und Freitagabenden (1-2x monatl.)
Die HPAs arbeiten im Unterricht und zu Hause mit dem Lehrordner-System und dementsprechenden Skripten.

- Dauer
24 Monate - mehr Infos bei der örtlichen Schulleitung

- Termin
monatlicher Studienbeginn möglich

- Kosten
Infos bei der örtlichen Schulleitung - Fragen Sie nach der Studienbeihilfe

- Gesetzliche Voraussetzungen für die amtsärztliche Überprüfung
Mindestalter 25 Jahre (Ausbildung ist dementsprechend vorher möglich)deutsche Staatsangehörigkeit (EU-Bürger, die über eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, sind dem gleichgestellt)
abgeschlossene Schulbildung
Freisein von geistigen und körperlichen Krankheiten, die eine Berufsausübung unmöglich machen
Freisein von strafrechtlichen Verfehlungen