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Fachfortbildung aktuell

28. August - Dresden
Schmalisch-Therapie

11. September - Dresden
Naturheilkundliche
Kinderheilkunde

18. September - Chemnitz
Zentrale Fachfortbildung
Praxisorientierte Akupunktur
- Ausbildungsstart

HP-Studium - Info
Chemnitz - Hohe Straße 29
Info:
   04. September, 10 Uhr
Tel. 03 71 / 3 89 91 15


Dresden - Enderstraße 59
Info:  09. September, 19 Uhr
Tel. 03 51 / 2 50 93 67


Hannover - Hohenzollernstraße 48/49
Info: 17. September, 10 Uhr
Tel. 05 11 / 70 03 35 83


Leipzig - Friedrich-List-Platz 1
Tel. 03 41 / 9 94 03 48



Zertifizierte Qualität
Geprüfte Qualität
Kostenübernahme durch die Agentur
für Arbeit möglich

Staatliche Zulassung und Überprüfung

Staatliche Zulassung und Überprüfung


Folgende Kenntnisse werden für die amtsärztliche Überprüfung verlangt:
allgemeine Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie, Differentialdiagnose, Anamnese, Inspektion, Labor, Hygiene, Notfallmedizin, Gesetzeskunde nach HPG und Infektionsschutzgesetz

Ablauf der amtsärztlichen Überprüfung vor dem zustänidgen Gesundheitsamt:
In der Regel wird diese zweimal jährlich in den einzelnen Bundesländern an bestimmten Orten (Gesundheitsämtern) durch den zuständigen Amtsarzt durchgeführt. Zuerst erfolgt ein schriftlicher Teil. Nach bestandener schriftlicher Überprüfung wird zur mündlich-praktischen Überprüfung eingeladen.

Die Anmeldung erfolgt nach den jeweiligen bundeslandspezifischen Regelungen über das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt. Für die durchführende Behörde sind einige Formalitäten einzureichen: tabellarischer Lebenslauf, Schulabschlußzeugnis, amtliches/polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Gesundheitszeugnis.

Nach bestandener Überprüfung gilt die Beurkundung als Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung in ganz Deutschland.
Da es in Deutschland keine einheitliche Regelung für eine Heilpraktikerprüfung bei den Gesundheitsämtern gibt, wird diese laut Gesetz nach Länderrecht geregelt und so wurde die Bezeichnung "Überprüfung" verwendet.