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Fachfortbildung aktuell


11. September - Dresden
Naturheilkundliche
Kinderheilkunde

18. September - Chemnitz
Zentrale Fachfortbildung
Praxisorientierte Akupunktur
- Ausbildungsstart

HP-Studium - Info
Chemnitz - Hohe Straße 29
Tel. 03 71 / 3 89 91 15


Dresden - Enderstraße 59
Info:  09. September, 19 Uhr
Tel. 03 51 / 2 50 93 67


Hannover - Hohenzollernstraße 48/49
Info: 17. September, 10 Uhr
Tel. 05 11 / 70 03 35 83


Leipzig - Friedrich-List-Platz 1
Tel. 03 41 / 9 94 03 48



Zertifizierte Qualität
Geprüfte Qualität
Kostenübernahme durch die Agentur
für Arbeit möglich

Allgemeines

Ablauf

  • In der Regel wird zweimal jährlich in den einzelnen Bundesländern an  bestimmten Orten (Gesundheitsämtern) durch den zuständigen Amtsarzt die Überprüfung durchgeführt.

  • Zuerst erfolgt eine schriftliche Überprüfung.

  • Nach bestandener schriftlicher Überprüfung wird zur mündlich-praktischen Überprüfung eingeladen.

Anmeldung

  • Die Anmeldung zur Überprüfung erfolgt nach den jeweiligen bundeslandspezifischen Regelungen über das zuständige Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt.

Formalitäten

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • amtliches/polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Gesundheitszeugnis

Berufserlaubnis

  • Nach bestandener Überprüfung gilt die Beurkundung als Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung in ganz Deutschland.

Gesetzliche Voraussetzungen für die amtliche Heilpraktiker-Überprüfung sind:

  • gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung zur Berufsausübung
  • mindestens Hauptschulabschluß
  • Mindestalter 25 Jahre (Studium ist vorher möglich)

Überprüfung

  • Da es in Deutschland keine einheitliche Regelung für eine Heilpraktikerprüfung bei den Gesundheitsämtern gibt, wird diese laut Gesetz nach Länderrecht geregelt und so wurde die Bezeichnung ?Überprüfung? verwendet.
  • Aufgrund gemeinsamer Quellenstrukturen haben sich  jedoch in den einzelnen Bundesländern immer ähnlichere Prüfungsabläufe und Prüfungsinhalte durchgesetzt.

Inhalte der Überprüfung

  • ausreichende Kenntnisse in der Berufs- und Gesetzeskunde
  • Anatomie, Physiologie, Pathologie, Differentialdiagnose
  • Injektionstechniken / Notfall-Erste Hilfe
  • Praxishygiene
  • Praktische Kenntnisse
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Verfahren des Heilpraktikers